Betriebsmedizin

Betreuung von Betrieben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Fachkunde Betriebsmedizin gemäß DGUV Vorschrift 2 §3 liegt vor.

Wir bieten arbeitsmedizinische Untersuchungen gemäß berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen sowohl in den Praxisräumen wie auch in den Betrieben vor Ort an.

  1. Führerscheinuntersuchungen gemäß FeV (inklusive Sehtest) für Pkw, Lkw, Taxi und Boot
  2. Lärmuntersuchung G20
  3. Hauterkrankung (ohne Hautkrebs) G24
  4. Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit gemäß G25
  5. Atemschutzgeräte G26.1 – 26.3
  6. Bildschirmarbeitsplatz G37
  7. Schweißarbeiten G39
  8. Arbeiten mit Absturzgefahr G41 bzw. H9
  9. Infektionsschutz G42

Dies ist nur eine Auswahl der am häufigsten gewünschten Untersuchungen. Sollten die für Ihren Betrieb notwendigen Untersuchungen nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.

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