Betreuung von Betrieben gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Fachkunde Betriebsmedizin gemäß DGUV Vorschrift 2 §3 liegt vor.
Wir bieten arbeitsmedizinische Untersuchungen gemäß berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen sowohl in den Praxisräumen wie auch in den Betrieben vor Ort an.
- Führerscheinuntersuchungen gemäß FeV (inklusive Sehtest) für Pkw, Lkw, Taxi und Boot
- Lärmuntersuchung G20
- Hauterkrankung (ohne Hautkrebs) G24
- Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit gemäß G25
- Atemschutzgeräte G26.1 – 26.3
- Bildschirmarbeitsplatz G37
- Schweißarbeiten G39
- Arbeiten mit Absturzgefahr G41 bzw. H9
- Infektionsschutz G42
Dies ist nur eine Auswahl der am häufigsten gewünschten Untersuchungen. Sollten die für Ihren Betrieb notwendigen Untersuchungen nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.